Machen Sie Ihren Mitarbeitern doch eine kleine Freude mit einem
44,-- €-Gutschein.
Zeigen Sie Anerkennung und fördern Sie die Motivation Ihrer Mitarbeiter.
Gutscheine kommen immer gut an.
Nutzen Sie bei Mitarbeitergeschenken die Sachzuwendungsgrenze!
Die einfachste Variante, abgabenfreie Incentives zu gestalten, ist die Sachzuweundungsfreigrenze von 44,-- € pro Monat und Mitarbeiter.
Diese sind lt. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG steuerfrei.
Auf Grund der Sozialversicherungsentgeldverordnung wird die Steuerfreiheit auch für die Sozialversicherung übernommen nach § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV.
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Sprechen Sie uns gerne an. Ihre Mitarbeiter können aus unserem umfangreichen Sortiment an Leckereien, Wein, Sekt, Spirituosen, Geschenken und Veranstaltungen wählen.
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Wir freuen uns auf Sie.
Kirsten und Christoph Markowetz mit Team
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